Bittgebet beim Verlassen der Moschee: Der Muslim verlässt die Moschee mit seinem linken Fuß und sagt: „Im Namen Allâhs! O Allâh, halte Muhammad in Ehren. O Allâh, ich bitte Dich um Deine Gunstbezeigung!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Verbot des Verweilens eines rituell Unreinen oder einer Frau während ihrer Periode in der Moschee: Es ist ihnen erlaubt, sie zu passieren, um eine Angelegenheit zu erledigen. Allâh der Erhabene sagt: „O ihr, die den Glauben verinnerlichen! Nähert euch nicht dem rituellen Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, und nicht im Zustand der großen rituellen Unreinheit, es sei denn in vorbeigehender Weise, bis dass ihr die Ganzwaschung des Körpers vorgenommen habt! ...“ (Sûra 4:43).
Verbot des Errichtens einer Moschee auf einem Grab: Er sagte: „Möge Allâh die Juden verfluchen! Sie haben sich die Gräber ihrer Propheten zu Moscheen genommen.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Die Moscheen sparsam errichten und nicht übermäßig schmücken: Er sagte: „Ich wurde nicht mit der übertriebenen Schmückung der Moscheen beauftragt.“ Überliefert von Abû Dâwûd. Umar ibn Al-Chattâb gab den Bau einer Moschee in Auftrag und sagte zum Verantwortlichen: „Hüte dich davor, zu röten oder zu gelben, damit du die Menschen nicht ablenkst!“ Überliefert von Al-Buchârî.
Bauen der Moschee im Streben nach dem Antlitz Allâhs, damit der Muslim die immense Belohnung von Allâh dem Erhabenen erhält. Der Gesandte sagte: „Wer eine Moschee baut und damit das Antlitz Allâhs erstrebt, dem baut Allâh dasselbe im Paradies.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Verbot des Kaufes und Verkaufes in der Moschee: Der Gesandte Allâhs sagte: „Wenn ihr jemanden seht, der in der Moschee verkauft oder kauft, dann sagt: »Möge Allâh deinem Handel keinen Gewinn bescheren!« Und wenn ihr jemanden seht, der laut nach etwas Verlorenem fragt, dann sagt: »Möge Allâh es dir nicht zurückbringen!«“ Überliefert von At-Tirmidhî und An-Nasâ’î.
I’tikâf (Das Sich-Zurückziehen) in der Moschee: Gemeint ist damit das Verweilen in ihr mit der Absicht, sich Allâh durch gute Handlungen wie rituelles Gebet, Gedenken und Preisen Allâhs und Bittgebet anzunähern. Der Muslim kann für den I’tikâf jede beliebige Zeitspanne wählen und kann es jederzeit beenden. Der Prophet pflegte den I’tikâf in den letzten zehn Tagen des Ramadân zu verrichten. Er blieb dabei in der Moschee und verließ sie erst zum Festgebet.
Schlafen in der Moschee: Man darf in der Moschee schlafen. Der Prophet und seine Gefährten schliefen in der Moschee. Allerdings muss sich der Muslim um die Sauberkeit und Ordnung der Moschee bemühen.
Ausrichten der Reihen: Der Prophet pflegte die Reihen für das Gebet auszurichten. Die Männer standen in der ersten Reihe, hinter ihnen die Jungen und Kinder und im hinteren Teil der Moschee die Frauen. Der Prophet ließ die Reihen gerade ausrichten, indem er sagte: „Richtet gerade aus und unterscheidet euch nicht, damit sich eure Herzen nicht unterscheiden! Die Reifen und Verständigen sollen direkt hinter mir beten!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Er sagte: „Richtet eure Reihen gerade aus, denn das gerade Ausrichten der Reihen gehört zur vollständigen Verrichtung des rituellen Gebets!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Verhaltenskodex für die Haram-Moschee
Wenn der Muslim die Haram-Moschee sieht, ist sein Herz gerührt. Er erhebt seine Hände und spricht: „O Allâh, mehre diesem Haus Ruhm, Gewaltigkeit, Ehre und Erhabenheit und mehre dem, der es von den Pilgern der kleinen und großen Pilgerfahrt rühmt und ehrt, Ruhm, Ehre, Großartigkeit und Frömmigkeit!“ Überliefert von Imâm Asch-Schâfi’î.
Dann geht man zum Schwarzen Stein und küsst ihn. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, zeigt man mit seiner Hand auf ihn. Dann steht man gegenüber dem Schwarzen Stein und beginnt mit dem Tawâf (Umschreiten der Ka’ba) um das Haus. Man betet kein Gebet zur Ehrerbietung der Moschee, denn ihre Ehrerbietung ist der Tawâf.
Verhaltenskodex für die Prophetenmoschee
Der Muslim bewahrt Ruhe und Würde beim Betreten der Moschee des Propheten . Es ist gut, wenn er parfümiert ist und schöne Kleidung trägt. Er spricht ein Bittgebet beim Betreten der Moschee und betet zwei Rak’as zur Ehrerbietung der Moschee in Ar-Rauda. So wird der Platz zwischen dem Gemach des Gesandten Allâhs und dem Rednerpodest genannt.
Der Muslim besucht dann das Grab des Propheten und geht dann nach rechts, um Abû Bakr den Gruß zu entbieten. Man soll sich dann ein bisschen nach hinten bewegen und dann den Gruß für Umar sprechen. Danach wendet man sich in die Gebetsrichtung und spricht ein beliebiges Bittgebet.
Der Muslim vermeidet es, das edle Gemach zu berühren oder gar zu küssen. Er sollte wissen, dass es den Propheten traurig stimmt, wenn man sein Grab verherrlicht. Er sagte: „Nehmt mein Grab nicht zu einem Fest!“ Überliefert von Abû Dâwûd.
Verhaltenskodex für die Moschee am Freitag
Es gibt Verhaltensregeln, die sich vor allem auf das Gehen zur Moschee am Freitag beziehen, unter Anderem:
Rituelle Ganzwaschung, Sich-Schönmachen und Parfümieren: Der Prophet sagte: „Ein Mann, der am Freitag die rituelle Ganzwaschung verrichtet, sich reinigt, wie er kann, und von seinem Öl aufträgt oder das Parfüm seines Hauses verwendet, daraufhin zur Moschee geht und nicht zwischen Zweien trennt, daraufhin das betet, was er kann, daraufhin dem Imâm aufmerksam zuhört, wenn dieser redet, dem wird von diesem Freitag bis zum nächsten Freitag vergeben.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Ahmad.
Frühzeitiges Gehen in die Moschee: Er sagte: „Wer am Freitag die rituelle Gebetswaschung (wie eine rituelle Gebetswaschung auf Grund einer Unreinheit) verrichtet und in der ersten Stunde zur Moschee geht, dem ist, als hätte er ein Kamel geopfert. Und wer in der zweiten Stunde geht, dem ist, als hätte er eine Kuh geopfert. Und wer in der dritten Stunde geht, dem ist, als hätte er ein gehörntes Schaf geopfert. Und wer in der vierten Stunde geht, dem ist, als hätte er ein Huhn geopfert. Und wer in der fünften Stunde geht, dem ist, als hätte er ein Ei geopfert. Und wenn der Imâm erscheint, finden sich die Engel ein und hören dem Gedenken Allâhs (in der Freitagsansprache) aufmerksam zu.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Verbot des Passierens der Nacken: Ein Mann kam, um das Freitagsgebet mit dem Gesandten zu beten. Dabei passierte er die Nacken der Menschen. Der Prophet hielt während dessen die Freitagsansprache auf dem Rednerpodest und sagte: „Setz dich, denn du hast gestört und dich verspätet!“ Überliefert von Abû Dâwûd, An-Nasâ’î und Imâm Ahmad.
Zuhören während der Freitagsansprache: Der Muslim hört der Freitagsansprache des Imâm zu. Er hört aufmerksam zu, was dieser an Erinnerung und Ermahnung zu sagen hat, damit er daraus einen Nutzen zieht. Auch spricht er nicht mit seinem Nebenmann. Von Abû Huraira ist überliefert, dass der Prophet sagte: „Wenn du zu deinem Gefährten am Freitag, während der Imâm die Freitagsansprache hält, sagst »Hör zu!«, hast du bereits Überflüssiges geredet.“ Überliefert von Al-Buchârî, Imâm Muslim, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, An-Nasâ’î und Ibn Mâdscha.
Er sagte: „Wer am Freitag redet, während der Imâm seine Freitagsansprache hält, der ist wie ein Esel, der Bücher trägt. Und wer zu diesem Redenden sagt »Hör zu!«, der hat keinen Freitag.“ Überliefert von Imâm Ahmad, Al-Bazzâr und At-Tabarânî.