Islam Web

Fatwâ-Suche

Die erlaubte Erhöhung des Grabes und die Rechtsnorm für die Erhöhung einer Seite des Grabes wegen des abfallenden Bodens

Frage

Was ist die erlaubte Höhe des
Grabes in Zentimetern? Dabei ist zu erwähnen, dass der Friedhof in einer
abfallenden Stelle errichtet werden soll, und damit die Gräber gerade werden,
muss eine Seite des Grabes höher als die andere Seite gebaut werden.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Es ist erwünscht, das Grab um eine Handbreit über dem Boden zu erheben, wie die Rechtsgelehrten ( Allah erbarme sich aller ) festlegten, An-Nawawî sagte nämlich: "Es ist erwünscht, dass das Grab um eine Handbreit über dem Boden erhoben wird; darüber sind As-Schâfi'i und die anderen Gelehrten einig."

Ibn Qudâma sagte: "Das Grab wird um etwa eine Handbreit über dem Boden erhoben, damit es als solches zu erkennen ist und folglich geschützt wird und man Allâh um Erbarmen für den Toten bitten kann. As-Sâdschî überlieferte von Dschâbir, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Grab um eine Handbreit über dem Boden erhoben hat.

Al-Qâsim ibn Muhammad berichtete: »Ich sagte zu Âischa: ‘O Mutter, zeige mir das Grab des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und dessen beiden Gefährten [gemeint sind Abû Bakr und Umar].’ Sie zeigte mir drei Gräber - die weder hoch noch niedrig waren -, die durch die roten Kieselsteine geebnet wurden.« Überliefert von Abû Dawûd.

Es ist nicht erwünscht, das Grab durch mehr Erde zu erheben, als was man aus dem Grab selbst ausgrub, so ist die Meinung Ahmads, der mit eigener Überlieferungskette von Uqba ibn Âmir überlieferte, dass dieser sagte: »Es soll auf dem Grab nicht mehr Erde benutzt werden, als was man davon ausgegraben hatte.« Al-Challâl überlieferte mit seiner eigenen Überlieferungskette, dass der Prophetengefährte Dschâbir sagte: »Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat es verboten, mehr Erde auf dem Grab zu legen, als was man davon ausgegraben hatte.«


Es ist erwünscht, das Grab nur sehr leicht zu erheben, da der Prophet
(möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu Alî (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: »Lass kein Götzenbild, ohne es zu vernichten, und kein erhöhtes Grab, ohne es dem Boden gleichzumachen.« Überliefert von Muslim und anderen. Mit dem erhöhten Grab ist das sehr hohe Grab gemeint, und der Beweis dafür ist die obige Beschreibung des Grabes des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und dessen beiden Gefährten durch Al-Qâsim als: ... weder hoch noch niedrig..."

Wenn es sich so verhält, dann sollen wir wissen, dass die Handbreit die Entfernung zwischen der Spitze des Daumens und des kleinen Fingers bei ausgespreizter Hand bedeutet. Nach schariatischem Maß gleicht sie der Größe von zwölf Fingern, also etwa 23.1 cm, wie es im arabischen Wörterbuch Mu’dscham Al-Fuqahâ [Lexikon der Rechtsgelehrten] steht.

Es spricht ferner nichts dagegen, eine Seite des Grabes ein wenig zu erheben, damit das Grab gerade gebaut werden kann.

Und Allâh weiß es am besten!

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen