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Haddsch in der Ifrâd-Form, ohne zuvor auf der Umra gewesen zu sein

Frage

Ist ein Haddsch in der Ifrâd-Form erlaubt, wenn man zuvor noch nie eine Umra (kleine Pilgerfahrt) ausgeführt hat?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Nach der vorzuziehenden unter den zwei Ansichten der Gelehrten ist die Umra eine Pflicht (wâdschib). Wer den Haddsch in der Tamattu-Form (Umra und Haddsch mit Ablegen des Ihrâms dazwischen; AdÜ) durchführt, dem wird diese Umra als die erwähnte Pflicht-Umra angerechnet – und darin gibt es keine Meinungsverschiedenheit. Wer den Haddsch in der Qirân-Form (Umra und Haddsch ohne Ablegen des Ihrâms dazwischen; AdÜ) ausführt, dem wird dies – nach der vorzuziehenden Auffassung – ebenfalls als verpflichtende Umra angerechnet.

Wer den Haddsch in der Ifrâd-Form (nur Haddsch ohne Umra) ausführt, dem ist dies durchaus erlaubt, da alle drei Ausführungsarten des Haddsch nach übereinstimmender Meinung zulässig sind. Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten bezieht sich lediglich darauf, welche Art davon die vorzüglichere ist. Die vorzuziehende Art (nach unserer Ansicht) ist die Tamattu-Form.

Wer den Haddsch nach Ifrâd macht, führt die für den Islâm vorgeschriebene Umra in Anschluss an die Haddsch-Riten aus. Dazu geht er an den nächsten Punkt im Hill-Bezirk (außerhalb des Harams; AdÜ) und begibt sich in den Ihrâm-Zustand für die Umra. Diese Umra gilt für ihn als die im Islâm vorgeschriebene Umra und somit hat er nach der vorzuziehenden Meinung seine Pflicht erfüllt.

In „Al-Mubdi“ heißt es: „Korrekt ist, dass die Umra eines Ifrâd-Pilgers von At-Tanîm aus die im Islâm vorgesehene Pflicht-Umra erfüllt. Dies folgt aus dem Hadîth von Âischa. Da der Haddsch gültig ist, wenn man ihn von Mekka aus beginnt, so ist dies für eine Umra von dem am nächsten gelegenen Punkt im Hill im Falle eines Ifrâd-Pilgers erst recht zutreffend.“

Ibn Bâz (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Wenn jemand den Haddsch vollzieht, ohne zuvor in seinem Leben (nach Erreichen der Pubertät) eine Umra ausgeführt zu haben, so vollzieht er die Umra: egal ob vor oder nach dem Haddsch. Wenn er den Haddsch ohne Umra vollzieht, so muss er nach dem Hadsch zur Umra gehen (wenn er die Umra nicht schon irgendwann einmal ausgeführt hat), weil Allâh ihm beide Pilgerfahrten zur Pflicht gemacht hat. Darauf weisen einige Hadîthe vonseiten des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hin.

Ein Mu‘min muss die Umra ausführen (nach der von uns gewählten Ansicht; AdÜ). Wenn er den Haddsch in Ifrâd vollzogen hat, er also am Mîqât-Ort in den Ihrâm (Weihezustand) für den Haddsch eingetreten ist und dann in diesem Zustand die Pilgerfahrt abgeschlossen hat, dann vollzieht er die Umra anschließend von At-Tanîm oder von Al-Dschirâna aus oder von einem anderen Ort im Hill außerhalb des Haram-Bezirks. Dort begibt er sich in den Ihrâm, betritt das Gebiet der Pilgerfahrt und führt Tawâf und Say aus. Dann rasiert er sich das Kopfhaar (nur bei Männern; AdÜ) oder kürzt es, und so hat Âischa die Riten durchgeführt. Dies ist ein Beleg dafür, dass jemand, der die Umra nicht zusammen mit seinem Haddsch vollzogen hat, von Tanîm oder einem ähnlichen Ort im Hill aus aufbricht. Er muss also nicht bis zu einem Mîqât-Punkt reisen“ (Zitat leicht gekürzt).

Und Allâh weiß es am besten!

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