Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Und nun zur Frage:
Allâh hat Seinen Dienern Güte und gutes Verhalten gegenüber den Eltern auferlegt, selbst wenn sie ungläubig wären. Allâh sagt: "Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um." (Sûra 31:15)
Allâh, der Erhabene, hat den rechten Umgang mit ihnen befohlen, auch wenn sie sich bemühen, ihr Kind zum Schirk zu zwingen.
Es gibt zahlreiche Verse über die Güte gegenüber den Eltern und den guten Umgang mit ihnen.
Al-Buchârî berichtete in seinem Sahîhwerk von Asmâ bint Abû Bakr , dass sie sagte: "O Gesandter Allâhs, meine Mutter kam zu mir und trachtet dabei nach meinem Wohlwollen. Soll ich ihr entgegenkommen, damit ich die Verwandtschaftsbande zu ihr pflege? Er antwortete: Ja, tue es!"
Du musst mit deiner Mutter trotz ihrer Fehler gut umgehen und sie gut behandeln, zumal sie Muslimin ist.
Durch das schlechte Benehmen der Eltern entfällt keineswegs deren Anspruch auf Güte und guten Umgang. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man ihre Sünden akzeptieren darf.
Wir empfehlen der fragenden Schwester, folgendermaßen mit ihrer Mutter vorzugehen:
1. Allâh viel bitten, dass Er sie rechtleitet: Allâh sagt: "Euer Herr sagt: Ruft Mich an, so erhöre Ich euch." (Sûra 40:60)
2. Ihr den Rat auf freundliche Art zu geben, ihren Fehler, ihre Sünde und das islamische Urteil darüber zu erklären. Dies gilt als die höchste Güte gegenüber den Eltern. Sie haben eher ein Recht darauf als andere, Rat und Wegweisung zu bekommen, zumal sie unwissend sein könnten und die meisten islamischen Vorschriften und Regeln nicht kennen.
3. Güte gegenüber ihr zu zeigen und gut mit ihr umzugehen. Dies könnte sie zur Reue und Umkehr veranlassen. Es gibt viele Menschen, die durch gutes Benehmen besser geworden sind.
4. Ihr bei ihren Fehlern nicht zuzustimmen und sie in angemessener Weise zurecht zu weisen.
Wenn du ihr verbieten willst, dein Haus zu betreten, könnte sich dadurch die Situation verschlimmern. Außerdem kann dies zum Abbruch der Beziehung zwischen euch führen. Wir empfehlen dir, das nicht zu tun. Du sollst übrigens deinen Sohn nicht allein zu ihr gehen lassen und ihn immer begleiten. Dies ist besser als ihr zu verbieten, ihn zu sehen.
Allâh weiß es am besten.