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Regeln und Verhaltensweisen während des Îd (Festes)

Regeln und Verhaltensweisen während des Îd (Festes)

Das Îd im Islâm ist ein Ereignis der Freude über Allâhs Großzügigkeit und Barmherzigkeit. Es stellt eine große Gelegenheit dar, die Seelen zu läutern, die Muslime zu einen und das Leben zu vitalisieren. Dies bedeutet aber keineswegs, dass man seiner Verantwortung entbunden ist und sich von gutem Verhalten und Charakter lösen kann. Vielmehr muss man sich auch dann nach den islâmischen Vorschriften richten.

Es gibt einige Vorschriften, Sunna-Handlungen und Verhaltensregeln hinsichtlich des Festes, die jeder Muslim einhalten und um die er sich bemühen sollte. Alle verfolgen das Ziel, dessentwegen es im Islâm Feste gibt. Diese Ziele bewegen sich jedoch nicht außerhalb der steten Anbetungshandlungen gegenüber Allâh, dem Herrn der Geschöpfe.
Zu diesen Regeln gehört das Verbot, am Festtag zu fasten. Von Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist uns überliefert, dass er vor der Ansprache betete und danach zu den Menschen sprach: „O Leute!, Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat euch das Fasten an diesen beiden Festen verboten. Das eine ist der Tag, an dem ihr euer Fasten brecht, und das andere ist das, an dem ihr euer Geschlachtetes esst.“ Überliefert von Al-Buchârî.
Weiterhin ist es erwünscht, an den Festtagen häufig den Takbîr („Allâhu akbar“) zu rufen. Er beginnt nach Sonnenuntergang des letzten Tages des Ramadân und geht bis zum Festgebet. Allâh der Erhabene sagt: „…damit ihr die Anzahl vollendet und Allâh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, so dass ihr dankbar sein möget.“ (Sûra 2:185)
Der Takbîr ist vor allem auf dem Weg zum Gebetsplatz und während des Wartens auf das Gebet erwünscht. Zum Opferfest allerdings ist es bekannterweise erlaubt, den Takbîr vom ersten Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha häufig zu rufen, wie Allâh der Erhabene sagt: „und den Namen Allâhs an wohlbekannten Tagen […] aussprechen…“ (Sûra 22:28)
Diese wohlbekannten Tage sind die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha. In einem authentischen Hadîth wird von Umar und Abû Huraira berichtet, dass sie in den ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha den Takbîr rufend auf den Markt gingen und die Menschen mit ihnen den Takbîr riefen. Das laute Ausrufen des Takbîrs in diesen Tagen ist also eine Sunna, die man mit erhobener Stimme in den Moscheen, in den Häusern, auf den Wegen und Märkten und an Plätzen praktizieren kann, an denen sich Menschen versammeln, um dieses Ritual öffentlich zu verrichten, die Sunna zu beleben und damit den frühen Gelehrten dieser Umma zu folgen.
Der Takbîr nach den Pflichtgebeten beginnt für diejenigen, die sich nicht im Haddsch befinden, am Morgen von Arafa. Die Pilger beginnen damit erst am Mittag des Festtages (nach dem Bewerfen der großen Säule), da sie zuvor mit dem Sprechen der Talbiyya beschäftigt sind.
Der allgemeine Takbîr endet genau wie der Takbîr nach den Pflichtgebeten zum Nachmittagsgebet des vierten und letzten Festtages, denn Allâh, der Erhabene, sagt: „Und gedenkt Allâhs während einer bestimmten Anzahl von Tagen!“ (Sûra 2:203)
Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Tage des Taschrîq sind Tage des Essens und Trinkens, an denen man Allâhs gedenkt.“ Überliefert vom Imâm Muslim.
Der Takbîr lautet folgendermaßen:
Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, Lâ Ilâha illâ Allâh, Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, wa lillâhi Al-Hamd“
„Allâh ist größer, Allâh ist größer, es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh, Allâh ist größer, Allâh ist größer, und Ihm ist das Lob.“
Genauso ist es erlaubt, dreimal „Allâhu Akbar“ zu sagen.
Zum guten Benehmen am Festtag gehört die Ganzkörperwaschung, für ein besonders schönes Aussehen zu sorgen, sich zu parfümieren und seine beste Kleidung zu tragen. Es ist schließlich ein Tag, an dem sich die Menschen versammeln. Von Ibn Umar wird überliefert, dass er die Ganzkörperwaschung vollzog, bevor er sich am Morgen des Îd Al-Fitr (Ramadan-Festes) zum Gebetsplatz begab. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken bestätigte Umar ibn Al-Chattâb und kritisierte ihn nicht, weil er sich für das Fest schön machte, als Umar einen Umhang aus Seidenbrokat sah und sagte: „O Gesandter Allâhs, kaufe diesen und schmücke dich damit für das Fest und die Gesandtschaften!“ Da antwortete er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ihm: „Dies ist nur für Leute, die keinen Anteil am Paradies haben!(womit er den Seidenbrokat meinte). Überliefert von Al-Buchârî.
Dies ist ein Beweis, dass es prinzipiell erlaubt ist sich für das Fest schön zu machen.
Der Muslim sollte sich an diesem Tag von seiner besten und makellosesten Seite zeigen, um Allâhs Gnade ihm gegenüber zum Ausdruck zu bringen und Ihm für Seine Großzügigkeit zu danken. Allâh liebt es nämlich, die Zeichen Seiner Gnade an Seinem Ihn anbetend Dienenden zu sehen.
Zum Îd Al-Fitr (Ramadan-Fest) ist es Sunna, vor dem Gebet drei, sieben, neun oder mehr Datteln in einer ungeraden Anzahl zu frühstücken. Zum Opferfest soll man nichts essen, bevor man sein Opfertier geschlachtet hat, um dann davon zu essen. Von Buraida  möge Allah mit ihm zufrieden sein wird überliefert, dass er sagte: „Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte am Tage des Îd Al-Fitr erst herauszukommen, nachdem er gegessen hatte. Und am Tage des Opferfests aß er erst, als er zurückkehrte, und zwar aß er von seinem Opfertier.“ Überliefert vom Imâm Ahmad.
Es ist wünschenswert, den Gebetsplatz zu Fuß aufzusuchen, wie Alî  möge Allah mit ihm zufrieden sein mitteilte: "Es gehört zur Sunna, zu Fuß zum Festgebet zu gehen und etwas zu essen, bevor man hinausgeht.“ Überliefert von At-Tirmidhî.
Weiterhin ist es erwünscht, den Hin- und Rückweg unterschiedlich zu wählen. Man geht also auf einem Weg hin und auf einem anderen zurück. Dies berichtete uns Dschâbir  möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte am Festtag unterschiedliche Wege zu wählen.“ Überliefert von Al-Buchârî.
Die Gelehrten sehen darin einige Weisheiten, so unter Anderem:
Das Vollziehen der Riten des Islâm auf dem Hin- und Rückweg, die Leute auf beiden Wegen zu begrüßen, das Bezeugen der verschiedenen Wege (dass man zum Festgebet ging), das Hoffen auf Vergebung durch das Ändern der Situation und das mögliche Unterstützen von Bedürftigen auf den beiden Wegen.
Das Gratulieren zum Fest ist eine gute Angewohnheit, die unter den Menschen bekannt geworden ist. Es vereint die Herzen und lässt Zuneigung und Freundschaft entstehen. Daher ist es korrekt, Ausdrücke wie ‚Ein gesegnetes Fest!‘ (Îd mubârak) oder ‚Möge es dir das ganze Jahr gut gehen!‘ (kullu ´Âm wa antum bichair) zu benutzen. Die Prophetengefährten sagten zueinander, wenn sie sich am Festtag trafen "Taqabbala Allâhu minnâ wa mink (sâlih Al-A’mâl)" (Möge Allâh unsere und deine (rechtschaffenen Taten) annehmen!)
Am Tag des Îd Glück und Freude auszustrahlen gehört zu unserer Religion. Man darf im erlaubten Rahmen spielen und scherzen oder jegliche Dinge unternehmen, die die Herzen erfreuen. Dabei sollte man immer die islâmischen Grenzen wahren und nicht das Maß überschreiten. Als der Prophet Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nach Madina kam, gab es bei ihnen zwei Tage, an denen sie spielten. Er fragte: "Was sind das für zwei Tage?" Sie sagten: "Wir pflegten in der Zeit vor dem Islâm an ihnen zu spielen." Da erwiderte Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Allâh hat euch für diese beiden einen besseren Ersatz gegeben: den Opfertag und den Tag des Fastenbrechens.“ Überliefert von Abû Dâwûd.
Der Muslim sollte sich unbedingt davor hüten, an den Festtagen sein Geld und seine Zeit zu verschwenden oder etwas Anderes zu begehen, was Allâh verboten hat. Dinge solcher Art widersprechen der Verehrung Allâhs, des Einen und Einzigartigen, und schaden dem Menschen im Diesseits und im Jenseits. Möge Allâh unsere guten Taten annehmen und uns diese gesegneten guten Tage immer wieder erleben lassen!

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