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Fehler während der zehn ersten Tage im Monat Dhû Al-Hiddscha – Teil 2

Zweitens: Fehler während des 'Arafât-Tages

1- Dass man den 'Arafât -Tag nicht fastet, ist ein großer Fehler. Es ist hier zu erwähnen, dass dieser Tag der beste dieser zehn Tage überhaupt ist. Wer ihn nicht fastet, der begeht somit einen kapitalen Fehler und hat bei Durchführung einer guten Handlung keinen Erfolg. Abû Qatâda Al-Ansârî  möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete davon, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken als er über das Fasten des 'Arafât -Tages gefragt worden war, sagte: "Es ist für die Sünden des verstrichenen Jahres und des kommenden Jahres eine Sühne.“ (Sahîh Muslim) Das gilt indes für den Nichtpilger. Denn für einen Pilger ist es verboten an diesem Tag zu fasten.
2- Sehr viele beschäftigen sich nur wenig mit den Bittgebeten oder widmen diesem Tag sogar überhaupt kein Interesse. Das ist ebenso ein enormer Fehler: Sie verpassen den Verdienst des Bittgebetes an diesem Tag. In diesem Sinne sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : "Das beste Bittgebet ist das Bittgebet am 'Arafât-Tag. Und das Beste, was ich und die Propheten vor mir sagten, ist: "Lâ ilaha illâ Allâh, wahdahû lâ scharîka lah, lahu al-mulk, walahu al-hamd, wa huwa 'alâ kulli schai'in qadîr“ (von Mâlik und At-Tirmidhî überliefert) (Es gibt nichts Anbetungswürdiges außer Allâh. Er ist der Einzige und hat keinen Teilhaber. Sein ist die Herrschaft und Sein ist der Lobpreis und er ist zu allem in der Lage)
Ibn 'Abdulbarr meinte zu diesem Hadîth: "Dieser Hadîth deutet daraufhin, dass das Bittgebet am 'Arafât-Tag besser als das sonstige Bittgebet ist. Das deutet wiederum darauf hin, dass der 'Arafât -Tag besser als andere Tage ist. Das weist seinerseits darauf hin, dass einige Tage besser als einige andere Tage sind. Diese Verdienste kann man jedoch nicht selbst wahrnehmen, es sei denn, mittels der Offenbarung. Die Offenbarung setzt uns von dem Verdienst folgender Tage in Kenntnis, nämlich: Freitag, 'Âschûrâ-Tag, 'Arafât-Tag sowie Montage und Donnerstage. Weder der Verstand noch der Analogieschluss hat mit der Wahrnehmung dieser Verdienste etwas zu tun. Der Hadîth ist ein Beweis dafür, dass das Bittgebet am 'Arafât-Tag höchstwahrscheinlich erhört wird. Der Hadîth besagt ferner, dass die beste Form der Andacht ''lâ ilâha illâ Allâh'' ist. (At-Tamhîd)
Drittens: Fehler während des Schlachttags
1- Einige begeben sich nicht zum Gebetsplatz, vor allem die Jungen. Das ist ein großer Fehler. Dieser Tag ist einer der größten Tage bei Allâh: 'Abdullâh ibn Qirt berichtet von An-Nabîr:  möge Allah mit ihm zufrieden sein "Wahrhaftig, der größte Tag bei Allâh ist der Schlachttag, als dann der Ruhetag!“ (von Abû Dâwûd mit guter Überlieferungskette überliefert) Der Ruhetag ist der Tag, der auf den Schlachttag folgt.
2- Einige gehen schlecht gekleidet beten, und zwar unter dem Vorwand, sie würden sich die Fingernägel schneiden, sich waschen und sich dann parfümieren, nachdem sie ihre Schlachttiere geschlachtet hätten. Das ist falsch. Der Muslim ist zur Befolgung des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verpflichtet, der immer schön bekleidet und parfümiert war. Ibn 'Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein berichtete davon, dass er an den beiden Festen seine beste Kleidung trug. Weiterhin wurde von einigen Prophetengefährten und deren Nachfolgegenerationen  möge Allah mit ihnen zufrieden sein überliefert, dass sie sich vor dem Fest wuschen. (Fath Al-Bârî und Al-Mughnî von Ibn Qudâma)
3- Einige essen vor dem Festgebet. Das widerspricht der Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken . Am Opferfest ist es nämlich empfohlen, dass man nichts isst, es sei denn, dass man von dem Opfertier isst. 'Abdullâh ibn Buraida  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete von seinem Vater, dass dieser sagte: "Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ging am Ramadân-Festtag nicht aus, es sei denn, dass er speiste. Er aß am Opferfest erst, wenn er das Festgebet verrichtet hatte.“ Ibn Qayyim al-Dschauziyya sagte: "Was das Opferfest anbelangt, so speiste er erst dann, wenn er vom Gebetsplatz zurückgekommen war. Nach seinem Kommen aß er von seinem Opfertier.“ (Zâd Al-Mi'âd: Kapitel: Das Geschenk der zwei Feste)
4- Einige verrichten das Festgebet nicht am jeweiligen Gebetsplatz, und zwar unter dem Vorwand, das Festgebet sei eine Sunna. Ja, es ist zwar eine Sunna, aber wer zu deren Verrichtung am jeweiligen Gebetsplatz fähig ist, der sollte darauf nicht verzichten. Es gehört nämlich zu den Riten des Islâm. Daher sollte jeder darauf bedacht sein, diese besonders zur Geltung zu bringen, ob Mann oder Frau, ob Jung oder Alt. Wer dieses Gebet ohne triftigen Grund vernachlässigt, der begeht somit einen großen Fehler.
5- Einige hören nicht der Ansprache des Festes zu. Jeder Muslim sollte darum bemüht sein, der Festansprache zuzuhören, da sie von großer Vorzüglichkeit ist.
6- Einige vernachlässigen die überlieferte Tradition beim Hingehen und Zurückkehren. Es ist überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken beim Hingang einen Weg und beim Zurückkehren einen anderen Weg einschlug.
7- Einige vernachlässigen, den Leuten zum Fest zu gratulieren. Das ist falsch. Es ist erwünscht, dass die Leute einander besuchen, dass sich die Familienmitglieder versammeln und dass sie einander zum Fest gratulieren. Glückwünsche, die nichts Unerlaubtes enthalten, wie beispielsweise ''Möge Allâh von uns allen die Anbetungshandlungen annehmen!'' sind einwandfrei.
8- Einige glauben, dass Besuche der Gräber an diesem Tag erwünscht sind, wobei sie einen verstorbenen Vater oder Verwandten besuchen. Das ist überhaupt nicht richtig. Grabbesuche an diesem Tag gehören vielmehr zu den verwerflichen Neuerungen in den religiösen Angelegenheiten des Islâm. Die Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein, die unbestritten auf das Gute bedacht waren, machten das nie. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken seinerseits sagte: "Wer dieser unseren Angelegenheit etwas hinzufügt, was ihr nicht gebührt, von dem ist dieses nicht anzunehmen.“ (von Muslim überliefert: Das Buch der Rechtsfragen)
Der Scheich Ibn Taimîja  Allah   erbarme sich seiner kommentierte die Aussage des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken „Betrachtet mein Grab nicht als 'Îd!'' (von Abû Dâwûd mit anderem Wortlaut überliefert) folgendermaßen: "'Îd bezeichnet die allgemeinen Versammlungen, die sich in der Regel wiederholen, sei es jedes Jahr, jede Woche oder jeden Monat. Davon ausgehend begeht jemand, der sich daran gewöhnt, die Gräber jedes Jahr nach dem Festgebet zu besuchen, etwas Verbotenes: Er betrachtet das Grab als ein 'Îd. Somit begeht er eine verwerfliche Neuerung, die uns der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nicht erlaubte und wozu er uns nicht aufforderte. Dass man die Grabbesuche als fromme Tat betrachtet, ist ein Verstoß gegen die prophetische Tradition.“ Möge Allâh uns rechtleiten!

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