Islam Web

Artikel

  1. Home
  2. Index
  3. Grundlagen des Islâm
  4. Qurân
  5. Qurân-Auslegung

Bete Ihn an und vertraue auf Ihn!

Bete Ihn an und vertraue auf Ihn!

Der letzte Vers am Ende der Sûra Hûd enthält Lehren in Bezug auf die Glaubensgrundlagen und die Scharîa. Er lautet: „Und Allâhs ist das Verborgene der Himmel und der Erde, und zu Ihm wird die ganze Angelegenheit zurückgebracht. So diene Ihm und verlasse dich auf Ihn. Und dein Herr ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut“ (Sûra 11:123).

Im Folgenden wollen wir bei diesem Vers verweilen und darüber nachdenken, was er an Bestimmungen und Rechtleitung enthält.

1) Ibn Atiyya sagte: „Dieser Vers spricht über die gewaltige Verehrung des Schöpfers und davon, dass Er allein über etwas verfügt, woran kein Geschöpf Anteil hat: das Wissen des Verborgenen. Der Vers stellt klar, dass Gut und Böse, Erhabenes und Geringes unter den Dingen allesamt der Bestimmung ihres wahren Besitzers unterliegen. Der Mensch ist zur Anbetung und zum Vertrauen auf Allâh den Erhabenen aufgerufen und genau das wird seine Sorgen beseitigen, zu seinem Erfolg führen und ihn das Wohlgefallen Allâhs erreichen lassen.
2) Der Vers stellt heraus, dass alle Angelegenheiten Allâh dem Reinen unterliegen. Schöpfung und Befehl kommen nur Ihm zu. Zu Ihm ist die Rückkehr. Er wird jedem Menschen seine Taten vergelten. Wenn er Gutes getan hat, so ist sein Ende gut. Und wenn er Schlechtes getan hat, so ist auch sein Ende dementsprechend. Der Allmächtige sagt in dem erwähnten Vers: „(…) und zu Ihm wird die ganze Angelegenheit zurückgebracht“. Dies ist eine Erinnerung für den Menschen, dass er nach der Errettung streben möge, denn am Tage der Auferstehung wird keine Seele einer anderen etwas nützen können. Jeder Mensch soll sich in Erinnerung rufen, dass alles, was er an Wohltaten in diesem Leben genießt, nur von Allâh dem Reinen stammt. Er allein hat dem Menschen die Kraft gegeben, zu handeln, aktiv zu sein und sich zu bewegen. Sobald Er, der Allmächtige, es wünscht, kann Er dem Menschen diese Gnadengaben wieder entziehen, da Ihm allein die Befehlsgewalt zukommt und niemandem unter den Geschöpfen. Daher soll sich der Mensch in Hingabe Allâh dem Einzigen annähern. Er ist der einzige Bestimmende: So war dies in der Vergangenheit, der Gegenwart und so wird es auch in alle Ewigkeit sein. Wie erhaben ist Er über alle Unzulänglichkeiten – zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jedem Zustand!

3) Der edle Vers trägt dem Menschen auf, sich in seiner Anbetung Ihm allein anzunähern. Er allein ist es würdig, angebetet zu werden und dass man sich auf Ihn ausrichtet. Die Verbindung des Begriffs Anbetung (Ibâda) mit Gottvertrauen (Tawakkul) ist ein Hinweis darauf, dass beide voneinander nicht zu trennen sind. Wer kein Gottvertrauen besitzt, wird die Anbetung nicht in vollständiger Geradlinigkeit leisten. Und wer richtig auf Allâh vertraut, dem nimmt Er die Sorgen um die Angelegenheiten in dieser Welt und der nächsten ab. Ibn Kathîr sagt hierzu: „Allâh hat Anbetung und Gottvertrauen vorgeschrieben. Wer sich Ihm in Reue zuwendet, für den ist Er seine Genüge.“ In einem anderen Vers sagt Allâh der Reine: „Und wer sich auf Allâh verlässt, dem ist Er seine Genüge” (Sûra 65:3).
4) Der Vers endet mit den Worten „Und dein Herr ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut“. Dieser Schluss enthält einen Hinweis und eine Bestätigung, dass Er dem Menschen vergilt, was er an Taten ausführt. Er lässt nicht den Lohn dessen verloren gehen, der auf die schönste Weise handelt. Er wird aber auch denjenigen bestrafen, der sich von Seiner Ermahnung abwendet und nicht nach Seinen Geboten, sondern nach seinen persönlichen Neigungen handelte. Der Schluss des Verses weist darauf hin, dass Allâh die Taten Seiner Anbeter beobachtet und dass Ihm nichts Verborgenes entgeht. Nichts übersieht Er, auch nicht im Gewicht eines Stäubchens; sei es in der Erde oder im Himmel – nichts Kleineres als das und nichts Größeres. All dies ist in einem klaren Buch verzeichnet, denn Er sagt im Qurân: „Er umfasst das, was bei ihnen ist, und erfasst die Zahl von allem” (Sûra 72:28).

Verwandte Artikel