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Einhalten guter Manieren im Umgang mit Gegnern – Teil 1

Einhalten guter Manieren im Umgang mit Gegnern – Teil 1

Lob sei Allâh. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allâhs.

Ein gerechter Aufrufer zu Allâh muss sich im Umgang mit Gegnern an gute Manieren halten und ihre Kritik, die auch unbegründet sein kann, geduldig aufnehmen. Selbst wenn solche Widersacher Allâh dem Allmächtigen gegenüber ungehorsam sind, sollte dies in keiner Weise eine Rechtfertigung dafür sein, ihre Missetat mit Gleichem zu vergelten. Die Gerechtigkeit von Imâm Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) bewirkte, dass er selbst mit denen, die ihn des Unglaubens (Kufr) beschuldigten, ihn als Neuerer in der Religion (Mubtadi) und als Fâsiq (Sünder) betrachteten, recht geduldig war. Er sagte sinngemäß: „Ich bin mit denen geduldig, die sich mir widersetzen, selbst wenn sie auf mich bezogen die Grenzen Allâhs überschreiten, indem sie mich des Unglaubens, der Unaufrichtigkeit, der Erfindung von Lügen gegen die Religion oder des Gruppenfanatismus aus der Zeit der Unwissenheit beschuldigen, überschreite ich dennoch nicht die Grenzen Allâhs mit ihnen. Vielmehr halte ich meine Worte und Handlungen unter Kontrolle, wäge sie mit der Waage der Gerechtigkeit ab und beziehe sie auf das Buch, das Allâh herabgesandt und zu einer Quelle der Rechtleitung für die Menschen und zu einem Richter über das gemacht hat, worin sie uneins sind. Allâh der Erhabene sagt: „Die Menschen waren eine einzige Gemeinschaft. Dann schickte Allâh die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen und sandte mit ihnen die Bücher mit der Wahrheit herab, um zwischen den Menschen über das zu richten, worüber sie uneinig waren“ (Sûra 2:213). „Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allâh und den Gesandten“ (Sûra 4:59). „Wir haben ja Unsere Gesandten mit den klaren Beweisen gesandt und mit ihnen die Schrift und die Waage herabkommen lassen, damit die Menschen für die Gerechtigkeit eintreten“ (Sûra 57:25). Wer sich an deinen von Allâh verliehenen Rechten vergeht, so ist die beste Antwort darauf, dass du seine Rechte wahrst und hierin Allâh gehorchst. Allâh der Erhabene sagt: „Gewiss, Allâh ist mit denjenigen, die gottesfürchtig sind und Gutes tun“ (Sûra 16:128).

Gute Umgangsformen mit Gegnern

1. Ein Muslim sollte es unterlassen, seine Gegner zu diffamieren oder diese in irgendeiner Weise zu beleidigen, insbesondere wenn ihn dies dazu verleiten könnte, etwas über sie zu sagen, wovon er keine Kenntnis hat, oder sie in einer Sache zu beschuldigen, obwohl sie keine Schuld tragen. Es ist wahrlich ein Merkmal der Gläubigen, nicht in trüben Gewässern zu fischen und Gelegenheiten nachzujagen, um Widersacher zu beleidigen.

Im Folgenden eine kleine Lektion von Frauen. Auch wenn es in der Frauenwelt manchmal üblich ist, dass Nachrichten vermischt, Gerüchte wiederholt, Gegner verleumdet und ihre Ehre beschmutzt wird, so offenbart uns folgendes Beispiel doch die edle Natur einer muslimischen Frau. Diese wird durch die Haltung von Zainab bint Dschahsch (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) gegenüber der schweren Prüfung von Âischa, der Mutter der Gläubigen, die Allâh für unschuldig erklärte, veranschaulicht. Hierbei handelt es sich um eine Prüfung für alle Muslime. Âischa, die Reine und Keusche, wurde in Bezug auf ihre Ehre angeklagt, obwohl sie die Tochter von Abû Bakr As-Siddîq war und in einem reinen, ehrenhaften Umfeld erzogen wurde. Die Menschen sprachen schlecht über ihre Treue, obwohl sie vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) innig geliebt und stets verwöhnt wurde. Sie betrachten ihren Glauben herablassend, wo sie doch seit dem ersten Tag ihres Lebens im Islâm erzogen und später die Frau des Gesandten Allâhs geworden war. Man verleumdete ihre Ehre, während sie unschuldig war und von dem, was vor sich ging, nichts ahnte und vermutete. Âischa fand jedoch nichts, um ihre Unschuld zu beweisen, außer ihrer Hoffnung, dass Allâh sie verteidigen würde. Sie hoffte auf eine Offenbarung von Allâh für den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die ihre Unschuld in Bezug auf die verleumderischen Beleidigungen erklären würde. Doch aus einer von Allâh gewollten Weisheit heraus verzögerte sich die Offenbarung um einen ganzen Monat, während sie unter Kummer litt. Bevor die Offenbarung über ihre Unschuld kam, hatte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Leute über sie befragt. Auch Zainab bint Dschahsch befand sich unter diesen Menschen. Wie war ihre Reaktion? Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Bevor die Offenbarung meiner Unschuld erfolgt war, hatte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) auch Zainab bint Dschahsch über mich befragt. Sie antwortete damals: ‚Gesandter Allâhs, ich hüte meine Ohren und Augen! Bei Allâh, ich weiß nur Gutes über sie!‘ Unter den Frauen des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war es Zainab, die mit mir um die Gunst des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wetteiferte. Aber sie war eine rechtschaffene und gottesfürchtige Frau“ (Al-Buchârî und Muslim).

So verhalten sich die Gläubigen, wenn sie von Eifersucht oder Meinungsverschiedenheiten bedrängt werden: Sie sind Menschen reinen Herzens, die nach Entschuldigungen füreinander suchen und sich von üblen Reden und bösen Annahmen distanzieren. Sie sind sich des Ausmaßes des Ärgers bewusst, den ein falsches Wort verursachen kann. Es heißt: „Die Zunge des Gläubigen ist hinter seinem Herzen; möchte er ein Wort aussprechen, überprüft er es zuerst mit seinem Herzen, und wenn das Herz es missbilligt, unterlässt er es zu sagen, und wenn das Herz es gutheißt, spricht er es aus. Anders als der Heuchler, der sich mit Bösem umgibt und gerne Unrecht tut.“

Genau dieses Verhalten hebt Allâh der Erhabene hervor. Er droht jenen, die Menschen beschuldigen, obwohl diese unschuldig sind. Der Erhabene sagt: „Und wer eine Verfehlung oder eine Sünde begeht und sie hierauf einem Unschuldigen vorwirft, der lädt damit Verleumdung und deutliche Sünde auf sich“ (Sûra 4:112). Das Gleiche wurde vom edlen Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) authentisch im folgenden Hadîth überliefert: „Die Merkmale eines Heuchlers sind drei: Wenn er spricht, lügt er, wenn er etwas verspricht, bricht er sein Versprechen, und wenn man ihm etwas anvertraut, veruntreut er es“ (Al-Buchârî und Muslim). Er sagte auch: „Wer vier Eigenschaften besitzt, ist ein reiner Heuchler, und wer nur eine davon besitzt, besitzt so lange eine heuchlerische Eigenschaft, bis er diese aufgibt: Wird ihm etwas anvertraut, veruntreut er es, wenn er spricht, lügt er, wenn er einen Vertrag eingeht, betrügt er und wenn er mit jemandem streitet, benimmt er sich unverschämt“ (Al-Buchârî und Muslim). Die letzte Eigenschaft bedeutet: Wenn er in einen Streit mit anderen gerät, wirft er ihnen etwas vor, dessen sie nicht schuldig sind.

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