Islam Web

  1. Fatwa
  2. Islâmische Rechtslehre für Vereinbarungen, Verträge und Erbschaft
  3. Ribâ (Zinswucher)
  4. Islâmische zinsfreie Banken
Fatwâ-Suche

Vermietung einer Wohnung, die mittels eines verzinslichen Kredits gekauft wurde

Frage

Ich kehre reuevoll zu Allâh dem Gewaltigen zurück und bitte Ihn, meine Reue anzunehmen. Vor vier Jahren beging ich eine Sünde, indem ich von einer Bank einen verzinslichen Kredit aufnahm und damit eine Wohnung kaufte. Ich lebe im Ausland.
Allâh leitete mich recht, gepriesen sei Er, und ich beschloss diese Wohnung zu verkaufen. So verließ ich diese Wohnung, bot sie zum Verkauf an, um diesen Kredit abdecken zu können und mietete eine andere Wohnung. Bis jetzt konnte ich diese Wohnung noch nicht verkaufen; jedoch muss ich der Bank die monatlichen Raten bezahlen.
Darf ich diese Wohnung vermieten, um die Monatszinsen damit abzudecken, bis ich sie verkaufen kann? Je verspäteter ich diese Monatszinsen abzahle, desto höher werden die Zinseszinsen.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Man darf keinen verzinslichen Kredit von einer Bank aufnehmen, denn dies ist Wucher. Wer dies begeht, soll sich in aufrichtiger Reue an Allâh wenden. Er soll sich darum sehr bemühen, Ähnliches nicht wieder zu begehen. Von dem, was man mit Hilfe eines verzinslichen Kredites kauft, ob Wohnung, Auto oder Ähnliches, darf man Gebrauch machen, da der verzinsliche Kredit das Verbotene ist, aber nicht das Geld selbst.

Ein Kreditnehmer ist nicht verpflichtet, den Kredit vorzeitig abzudecken, es sei denn, dass dies berechtigten Eigennutz zur Folge hätte, wie zum Beispiel, dass die Bank die Zinsen erlassen würde. Würde die Bank die Zinsen nicht erlassen, braucht der Kreditnehmer den Kredit auch nicht frühzeitig abzudecken, denn die Bank wäre in diesem Fall der eigentliche Profiteur, besonders wenn sie das Kapital frühzeitig bekäme, nachdem sie auch die Zinsen erhalten hat.

Daher braucht der Fragesteller seine Wohnung nicht zu verkaufen. Er kann sie vermieten oder darin wohnen. Vor allem soll er sich in aufrichtiger Reue an Allâh wenden.

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen