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Schadensbefürchtung für sich oder das ungeborene Kind: Fastenbrechen einer Schwangeren

Frage

Es geht um eine schwangere Frau im Ramadân. Aus Erfahrung weiß sie, dass ihr das Fasten etwas schwerfallen wird. Soll sie das Fasten aussetzen und es dafür nach dem Ramadân nachholen, wenn sie weiß, dass sie unter Diabetes leidet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn eine Schwangere Schaden für sich oder ihr ungeborenes Kind befürchtet, ist ihr das Fastenbrechen im Ramadân erlaubt, da der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh der Allmächtige hat (die Pflicht zum) Fasten und die Hälfte des rituellen Gebets für den Reisenden aufgehoben, sowie das Fasten für die Schwangere und die Stillende“ (Musnad Ahmad, Sunan-Werke). Da Allâh das Fasten in Zusammenhang mit dem Kranken und dem Reisenden aufgehoben hat, gilt für eine Schwangere das Nachholen (Qadâ), sobald der Entschuldigungsgrund, also die Schwangerschaft, nicht mehr vorliegt. Denn ebenso wird vom Kranken und dem Reisenden das Nachholen gefordert, wenn der für sie geltende Entschuldigungsgrund vergangen ist; und dies sind Reise und Krankheit. Beide werden zusammen betrachtet, denn zwischen ihnen gibt es keinen Unterschied.

Für eine Schwangere gilt hier die Beurteilung wie für einen Kranken, denn Krankheit wird in zwei Arten eingeteilt: 1) Eine Art, bei der man an einer Krankheit leidet und 2) eine Art, bei der man das tatsächliche Auftreten einer Krankheit durch das Fasten befürchtet. Diese Art wird wie die erste beurteilt. All das bezieht sich auf eine Frau, die Schaden für sich oder ihr ungeborenes Kind befürchtet. Wenn jedoch eine Frau nur das Auftreten einer geringen Erschwernis befürchtet und dies nicht wirklich zu einer Erkrankung führt, die ein Fastenbrechen rechtfertigen würde, so ist ihr eine Unterbrechung des Fastens nicht gestattet. Denn es ist klar, dass Fasten nie ohne ein gewisses Maß an Beschwerlichkeit denkbar ist. Und das wahre Wissen hiervon ist bei Allâh dem Allmächtigen. All dies sollte sie beachten.

Und Allâh weiß es am besten!

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