Keine Privatgespräche in kleinen Gruppen – Teil 1

30/08/2021| IslamWeb

Es gehört zu den Verhaltensregeln unserer Religion und der Weisung unseres Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), anderen Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen und sie aus Rücksicht auf ihre Gefühle nicht zu beleidigen oder zu verärgern. Wenn daher drei Personen zusammenkommen, dürfen sich zwei von ihnen nicht ohne die Erlaubnis der dritten Person privat unterhalten. Sich privat unterhalten bedeutet in diesem Zusammenhang, heimlich mit leiser, unhörbarer Stimme zu sprechen oder in einer Sprache zu sprechen, die für den Dritten unverständlich ist. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat dies verboten. Von Abdullâh ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wurde überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn drei von euch zusammen sind, dann dürfen sich zwei von euch nicht unter Ausschluss des Dritten privat unterhalten“ (Al-Buchârî). Abdullâh ibn Mas’ûd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte auch, dass der Prophet sagte: „Wenn drei von euch zusammen sind, sollen sich zwei nicht ohne ihren (dritten) Gefährten privat unterhalten, denn das würde ihn betrüben“ (Muslim). Abdullâh ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass Allâhs Gesandter sagte: „Wenn drei von euch zusammen sind, dann sollen sich zwei von euch nicht unter Ausschluss des Dritten privat unterhalten, außer mit seiner Erlaubnis, denn sonst würde ihn das betrüben“ (Ahmad). In einer weiteren Version heißt es: „Wenn drei von euch zusammen sind, sollen sich zwei nicht ohne ihren (dritten) Gefährten privat unterhalten, bis sie sich mit (anderen) Menschen vermischen, denn das würde ihn betrüben.“

Al-Chattâbî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Es würde ihn betrüben‘, denn der Dritte könnte denken, dass sie schlecht über ihn sprechen oder etwas gegen ihn schmieden.“

An-Nawawî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Diese Überlieferungen weisen darauf hin, dass es für zwei Personen verboten ist, ein privates Gespräch in Anwesenheit eines Dritten zu führen. Dasselbe gilt für drei in einer Gesellschaft von vier Personen; sie dürfen sich nicht unter Ausschluss des Vierten privat unterhalten. Es handelt sich dabei um ein klares Verbot (und gilt nicht nur als verpönt). Daher ist es einer Gruppe von Menschen verboten, sich privat zu unterhalten, während ein Dritter vom Gespräch ausgeschlossen wird – es sei denn mit seiner Erlaubnis. Die Meinung von Ibn Umar, Mâlik, unseren Gefährten (d. h. den schâfî‘itischen Gelehrten) und der großen Mehrheit der Gelehrten ist, dass das Verbot in dieser Hinsicht allgemeiner Natur ist und zu allen Zeiten gilt, ob auf Reise oder nicht … Wenn sich jedoch in einer Gruppe von vier Menschen zwei von ihnen unter Ausschluss der beiden anderen privat unterhalten, ist daran nach dem Konsens der Gelehrten nichts auszusetzen.“ Auf diese Erlaubnis weist eine Überlieferung in Sahîh Muslim hin, als der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich mit seiner Tochter Fâtima in Anwesenheit der Mütter der Gläubigen (möge Allâh mit ihnen allen zufrieden sein) privat unterhielt. Ibn Hadschar (Allâh erbarme sich seiner) sagte in Fath Al-Bâri: „Ibn Battâl sagte, es sei zulässig, sich in Anwesenheit einer Gruppe von Menschen privat mit jemand anderem zu unterhalten, weil nicht zu befürchten sei, dass im Falle einer Gruppe ein Einzelner ausgeschlossen wird.“

Verhaltensregeln bei vertraulichen Gesprächen

Eine der Umgangsformen und Richtlinien für vertrauliche Gespräche, wann immer sie in einer bestimmten Situation notwendig sind, besteht darin, dass sie im Gehorsam gegenüber Allâh geführt werden sollten, um Sein Wohlgefallen zu erlangen und nicht um Seinen Zorn zu erregen. Dabei handelt es sich um ein Grundprinzip für alle Gespräche, seien diese öffentlich oder privat. Allâh der Erhabene tadelte die Heuchler, als sie sich privat in Sünde und Ungehorsam gegenüber dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unterhielten. Der Allmächtige sagt: „Siehst du nicht jene, denen verboten wurde, vertrauliche Gespräche zu führen, die aber hierauf zurückkehren zu dem, was ihnen verboten wurde und miteinander in Sünde, feindseliges Vorgehen und Ungehorsam gegen den Gesandten vertraulich sprechen?“ (Sûra 58:8). Im nächsten Vers weitet Allâh der Erhabene den Geltungsbereich des diesbezüglichen Verbots auch auf die Gläubigen aus und befiehlt ihnen, private Gespräche nur über Frömmigkeit und Taqwâ (Gottesfurcht, Gottesbewusstsein) zu führen. Er sagt: „O die ihr glaubt, wenn ihr vertraulich miteinander sprecht, dann sprecht nicht vertraulich miteinander über Sünde, feindseliges Vorgehen und Ungehorsam gegen den Gesandten, sondern sprecht vertraulich miteinander über Frömmigkeit und Gottesfurcht. Und fürchtet Allâh, zu Dem ihr versammelt werdet“ (Sûra 58:9).

Al-Qurtubî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Allâh der Erhabene verbot den Gläubigen, sich privat zu unterhalten, wie es die Heuchler und Juden taten. Er sagt: 'O die ihr glaubt, wenn ihr vertraulich miteinander sprecht, dann sprecht nicht vertraulich miteinander in Sünde, feindseliges Vorgehen und Ungehorsam gegen den Gesandten, sondern sprecht vertraulich miteinander über Frömmigkeit und Gottesfurcht.' Dies bedeutet: Wenn ihr euch privat unterhaltet, dann sei es über den Gehorsam gegenüber Allâh und Taqwâ, indem ihr das unterlasst, was Er für verboten erklärt.“

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