Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und Al-Hâkim berichteten, dass der Prophet verbot, sich am Freitag während der Predigt hinzukauern (…).
Einige Rechtsgelehrten meinen, das Verbot im Hadîth deute darauf hin, dass diese Haltung unerwünscht und nicht verboten sei. Es wurde von Prophetengefährten berichtet, dass sie die Beine anzogen. Andere Gelehrte wiederum meinen, der Sinn dieses Verbots bestehe darin, dass diese Sitzhaltung Müdigkeit hervorruft, wodurch der Betende sein Wudû (seinen Zustand der rituellen Reinheit) verlieren könnte.