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Das Urteil über das Feiern und Nachahmen nichtmuslimischer Feste

Das Urteil über das Feiern und Nachahmen nichtmuslimischer Feste

Diese Fatwâ verkündete das Ständige Komitee für akademische Forschung und Fatwâs als Reaktion auf die enormen Vorbereitungen, die manche von den Nicht-Muslimen beeinflussten Muslime für den Neujahrstag und zu anderen Anlässen des gregorianischen Kalenders treffen. Diese Fatwâs lauten wie folgt:

Erstens:
Die Juden und Christen setzen auf das neue Jahrtausend große Hoffnungen und erwarten Ereignisse, deren Eintritt sie mit mehr oder weniger großer Gewissheit aufgrund ihrer Forschungen und Studien erwarten, wie sie behaupten. Manche von ihnen haben religiöse Glaubensvorstellungen, die mit diesem Jahrtausend verbunden sind und behaupten, dass dies in ihren verfälschten heiligen Schriften stünde. Die Muslime sollten diesen Dingen jedoch keine Beachtung schenken und sie nicht akzeptieren; vielmehr sollten sie mit dem Buch ihres Herrn und der Sunna Seines Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zufrieden sein und alles andere beiseite lassen, weil die Theorien und Meinungen, die diesen unverfälschten Quellen widersprechen, nichts weiter als Illusionen sein können.
Zweitens:
Dieser sowie andere Anlässe führen dazu, die Wahrheit mit Falschem zu vermengen und die Menschen zum Aberglauben, Irrglauben, Atheismus und anderem aufzurufen - Angelegenheiten, die gemäß der Scharî´a (der islâmischen Gesetzgebung) eindeutig inakzeptabel sind. Zu nennen ist hier beispielsweise der Aufruf zur Vereinigung aller Religionen; dies würde jedoch bedeuten, den Islâm anderen Religionen gleichsetzen; oder etwa das Ersuchen von Segen beim Kreuz, etc. Diese Handlungen sind also letztlich Mittel, die den Muslim von seiner Religion entfremden.
Drittens:
Es gibt viele Beweise im Qurân und der Sunna, die es eindeutig verbieten die Nicht-Muslime in den Dingen, die ausschließlich ihnen zugeschrieben werden, zu imitieren. Dazu gehört das Nachahmen und Feiern ihrer Feste und all dessen, was sie verehren.
Einer der Texte, die gezielt das Nachahmen ihrer Feste verbieten, ist der Vers : Und (auch) diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen…(Sûre 25:72) Einige frühe Gelehrte wie Ibn Sîrîn, Mudschâhid und Ar-Rabiî‘ ibn Anas  Allah   erbarme sich ihrer interpretierten das Wort Al-Zûr (Falschaussage) in Bezug auf die Feste der Nicht-Muslime. Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Betretet nicht an den Feiertagen der Nicht-Muslime deren Gebetsstätten, denn der Fluch Allâhs kommt auf sie herab.“
Viertens:
Es ist auch aus anderen Gründen verboten an den Festen der Nicht-Muslime teilzunehmen:
Die Nachahmung ihrer Feste deutet darauf hin, dass man ihre falschen Vorstellungen duldet und sogar gutheißt. Sie zu imitieren und sich wie sie zu verhalten - und sei es nur in Bezug auf Äußerlichkeiten - führt dazu, dass man sie auch in inneren Angelegenheiten imitiert und sich wie sie verhält, wie zum Beispiel in ihren falschen Glaubensvorstellungen, wodurch die Muslime langsam und unbemerkt dazu verleitet werden deren Denkweise anzunehmen.
Eines der größten Übel, das hieraus resultiert, ist die Nachahmung der Nicht-Muslime in ihrem äußerlichen Auftreten, wodurch auch die Liebe und Loyalität zu ihrer Lebensweise wächst, doch das widerspricht dem Islâm, denn Allâh sagt : O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiss, Allâh leitet das ungerechte Volk nicht recht. (Sûra 5:51)
Fünftens:
In Anlehnung an das oben Erwähnte ist es einem Muslim, der glaubt, dass Allâh sein Herr, der Islâm seine Religion, und der Prophet Muhammad  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sein Prophet und Gesandter ist, nicht erlaubt irgendwelche Feste zu feiern, die keinen Ursprung in der islâmischen Religion haben. Dies beinhaltet auch Neujahr und das Fest zur Jahrtausendwende. Es ist dem Muslim weder erlaubt diesen Festen beizuwohnen, noch daran in anderer Form teilzunehmen oder andere irgendwie dabei zu unterstützen, weil es eine Sünde ist und man damit die von Allâh festgesetzten Grenzen überschreitet. Allâh sagt: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allâh ! Allâh ist streng im Bestrafen.” (Sûra 5:2)
Sechstens:
Ein Muslim darf mit den Nicht-Muslimen in keiner Weise an deren Festen beteiligt sein. Das beinhaltet das Werben und Ankündigen ihrer Feste, diese Werbung irgendwie zu verbreiten, oder die Herstellung von Kleidung oder Andenken und Souvenirs, durch das Drucken von Karten und Büchern, durch spezielle Preisnachlässe und Gewinne eigens zu diesem Anlass, durch das Organisieren von Sportveranstaltungen, oder durch den Entwurf von speziellen Werbesprüchen und Logos.
Siebtens:
Es ist einem Muslim nicht erlaubt, diese Feste der Nicht-Muslime als Glück verheißende Ereignisse oder gesegnete Zeit für Urlaub, Heirat, Geschäftseröffnung, neue Projekte etc. zu betrachten. Man darf nicht glauben, dass diese Tage etwas Besonderes wären, wodurch sie sich von anderen Tagen unterscheiden; die Festtage der Nicht-Muslime sind wie andere Tage auch, darüber hinaus beruhen diese Feste auf falschen Glaubensvorstellung, weshalb sich diese Tage nicht im Geringsten von anderen unterscheiden. Solche Glaubensvorstellungen führen lediglich zu Sünden.
Achtens:
Es ist einem Muslim nicht erlaubt, einem Nicht-Muslim zum Anlass eines dieser Feste zu gratulieren, weil dies eine Art von Zustimmung zu diesen falschen Glaubensvorstellungen wäre und das Gefühl der Zufriedenheit mit dieser Lebensweise implizierte. Ibn al-Qayyim  Allah   erbarme sich seiner sagte: „Es ist gemäß des Konsens der Gelehrten verboten, den Nicht-Muslimen zu ihren ureigenen Riten, sowie zu ihren Festen und ihrer Fastenzeit zu gratulieren, indem man etwa sagt: ‚Ein gesegnetes Fest für euch´ oder ähnliches.“
Selbst wenn derjenige, der so etwas sagt, dadurch nicht vom Islâm abfällt, so ist es trotzdem verboten, und es ist dasselbe, wie ihnen zur Niederwerfung vor dem Kreuz zu gratulieren. Tatsächlich ist es schlimmer, als ihm zum Weintrinken, Morden, oder Ehebruch zu gratulieren.
Viele, die sich nicht um die Religion kümmern, machen dies dennoch, und sie erkennen nicht, wie abscheulich diese Tat ist. Wer immer einer Person zu ihrer Sünde, Bid´a (nicht islamkonforme Neuerung), oder ihrem Unglauben gratuliert, setzt sich dem Fluch und dem Zorn Allâhs aus.
Neuntens:
Es ist eine große Ehre für den Muslim, dass er dem islâmischen Kalender folgt, der auf der Hidschra des Propheten Muhammad  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken basiert, auf den sich die Gefährten des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken einigten und den sie ohne Feierlichkeiten annahmen. Die Muslime erbten diesen Kalender vor 14 Jahrhunderten von ihren Vorfahren, und er existiert noch heute, deshalb ist es den Muslimen nicht erlaubt, den Hidschra-Kalender zu ignorieren, um den Kalender einer anderen Nation dieser Erde anzunehmen, wie etwa den gregorianischen.

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