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Tayammum im Falle von Krankheiten

Frage

Ein Freund von mir wurde operiert. Vor der Operation befand er sich im Zustand der größeren rituellen Unreinheit. Nach der Operation konnte er deshalb den Ghusl (Ganzwaschung) nicht durchführen und dieser Zustand dauerte eine Woche. Wie kann die rituelle Reinheit aufgehoben werden und wie soll er in dieser Situation beten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Allâh der Erhabene hat aus Gnade gegenüber seinen Anbetern und als Erleichterung den Tayammum zum Ersatz für die Waschung mit Wasser gemacht. Dies gilt für jeden, den ein Hindernis davon abhält, Wasser zu benutzen. Mit dem Tayammum ist ihm das Gebet erlaubt und er kann den Qurân berühren u. ä. Es ist dabei egal, ob der Hinderungsgrund das Fehlen von Wasser ist oder eine Krankheit, welche die betroffene Person davon abhält, Wasser zu verwenden oder etwas anderes.

Allâh der Erhabene sagte: „O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei –, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allâh ist Allverzeihend und Allvergebend“ (Sûra 4:43).

Wer sich also einer Operation unterzogen hat und sich aus diesem Grund im Zustand der größeren rituellen Unreinheit nicht im Ghusl waschen oder in der kleinen Unreinheit keinen Wudû vornehmen kann, so gilt für ihn entsprechend dem erwähnten Qurânvers der Tayammum.

Und Allâh weiß es am besten!

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