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Frevelhaftigkeit entzieht dem Vormund nicht Vormundschaft

Frage

Mein Problem ist mein Vater. Er ist diktatorisch und liebt das Herrschen. Und das größte Problem besteht darin, dass er ein Frauenheld ist und viel, viel Geld für Frauen ausgibt. Außerdem gibt er den Frauen unsere Telefonnummer, damit sie ihn anrufen, ohne Scham oder Anstand und ohne Achtung unserer Ehre oder der Ehre meiner armen Mutter, die sich ihm beugt, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sichern. Jedenfalls sind wir älter geworden und waren trotz des schmutzigen Umfelds, in dem wir lebten, erfolgreich im Studium. Momentan droht er meiner Mutter damit, das Haus zu verlassen, falls sie meinen ältesten Bruder nicht abweist. Außerdem drohte er mir und meiner Schwester, wenn wir ihm nicht unser gesamtes Gehalt geben, damit er es für Frauen und seine tierischen Begierden ausgibt, uns zu verstoßen. Jedenfalls bekam er nichts außer ein Schweigen von uns. Meine Frage ist: Darf ich ohne sein Beisein heiraten? Und bin ich dazu verpflichtet, bekannt zu geben, wen ich in Wahrheit heirate?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Gemäß der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Keine Hochzeit ohne Vormund!“ (At-Tirmidhi und Abû Dâwûd überlieferten dies von Abû Burda), ist es dir nicht erlaubt, ohne einen Vormund zu heiraten!

Die Rechtsgelehrten stellen dem Vormund, gemäß der überwiegenden Aussagen der Gelehrten, sechs Bedingungen, die wie folgt lauten:

  1. Verstand.
  2. Geschlechtsreife.
  3. Freiheit.
  4. männliches Geschlecht.
  5. Dieselbe Religion: Ein Nicht-Muslim darf kein Vormund für die Muslimin sein und der Muslim darf kein Vormund für die Nicht-Muslimin sein. Der Hocherhabene sagt: „Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer…“ (Sûra 9:71).
  6. Geschäftsfähigkeit.

Die Frevelhaftigkeit entzieht dem Vormund allerdings nicht seine Vormundschaft. Ihr seid dazu verpflichtet, euch mit Hilfe verschiedener Mittel darum zu bemühen, euren Vater zu ermahnen. Entweder mit Kassetten oder Büchern oder indem ihr einige rechtschaffene Menschen darum bittet, ihn zu besuchen. Wir bitten Allâh darum, euch Geduld mit ihm zu gewähren. Mehrt eure Bittgebete für seine Rechtleitung!

Ferner weisen wir euch darauf hin, dass Liederlichkeit und mangelnde Religiosität des Vaters keinen Ungehorsam ihm gegenüber rechtfertigt. Die Rechte des Vaters stehen fest, selbst wenn er nicht an Allâh glaubt. Du solltest Brautanwärtern nicht über den Zustand deines Vaters informieren, da der Brautanwärter an deinem Zustand interessiert sein sollte und da man dazu verpflichtet ist, den Muslim zu decken, selbst wenn er einem nicht nahesteht. Was gilt dann erst, wenn es sich um den eigenen Vater handelt?

Und Allâh weiß es am besten!

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