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  4. Regeln des Haddsch und der Umra

34 Artikel

  • Regeln zum Opfertier - Teil 1

    Das Opfertier ist ein Weidetier, das zum Wohlgefallen Allâhs im Haram (verwehrten Bezirk Makkas) geopfert wird. Allâh, der Gepriesene und Erhabene, sagt: „Und die Opferkamele haben Wir euch zu Kultzeichen Allâhs gemacht. An ihnen habt ihr Gutes. So sprecht den Namen Allâhs über sie aus, wenn sie mit gebundenen Beinen.. Weiter

  • Einschränkungen für Personen im Zustand des Ihrâm - Teil 2

    1. Es ist verboten, die Nägel oder Haare zu schneiden, oder die Haare zu entfernen Es handelt sich um ein allgemeines Verbot, daher bezieht es sich auf alle potenziellen Arten, Haare zu entfernen. Bezüglich der Behaarung gilt das Verbot für Kopfhaare und auch für die Körperbehaarung. Allâh sagt : „…Und.. Weiter

  • Regeln zum Opfertier - Teil 2

    Sühne für Beischlaf: Es handelt sich um das verpflichtende Opfer wegen Beischlafs. Wer vor dem ersten Tahallul (Stufe des Beendens des Ihrâm) mit seiner Frau verkehrt, dessen Haddsch ist ungültig; man muss ein Kamel opfern und die Haddsch-Riten vollenden und darüber hinaus den Haddsch im darauffolgenden Jahr nachholen. In.. Weiter

  • Die Regeln der Fidya (Sühneleistung)

    Allâh, der Erhabene, hat Seine Barmherzigkeit walten lassen, indem Er unserer Umma die Fesseln und die Bürde abgenommen hat, die auf den Gemeinschaften vor uns lagen. Er hat ihr die Erschwernisse der Anderen und ihre Anbetungshandlungen erleichtert. Er der Gepriesene sagt: „Allâh will es euch leicht machen, denn der Mensch ist.. Weiter