Islam Web

  1. Fatwa
  2. Salâ (Das rituelle Gebet)
  3. Beschreibung der Salâ-Verrichtung
  4. Verpönte Handlungen in der Salâ
Fatwâ-Suche

Umherschauen im Gebet und Schließen der Augen

Frage

Meine Frage bezieht sich auf eine demütige Haltung im Gebet. Wenn ich meine Augen schließe, gilt das als ein Sich-Abwenden? Steht das im Zusammenhang mit der Aussage, dass Allâh sagt: „Will so jemand sich abwenden zu jemandem, der besser ist als Ich?“

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der in der Frage zitierte Hadîth ist schwach. Al-Haithamî erwähnt ihn in „Madschmû Az-Zawâ‘id“ und sagt: „Von Dschâbir wird überliefert, dass er sagte: ‚Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Wenn jemand zum Gebet aufsteht, dann wendet sich Allâh ihm mit Seinem Antlitz zu. Wenn er sich abwendet, dann sagt Er: O Sohn Adams, wem wendest du dich zu? Etwa zu jemandem, der für dich besser ist als Ich? Dann wendet er sich wieder zu, und wenn er sich ein zweites Mal abwendet, dann sagt Er das Gleiche. Wenn er sich ein drittes Mal abwendet, dann wendet Allâh, segensreich und erhaben ist Er, sein Antlitz von ihm.‘“

Al-Haithamî sagte: „Al-Bazzâr überliefert dies, doch in der Kette ist Al-Fadl ibn Îsâ Ar-Raqâschî, und nach dem Konsens gilt er als schwach.“ Al-Albânî hat diesen Hadîth in seinen Werken (Da‘îf Al-Dschâmi, As-Silsila Ad-Da‘îfa) als schwach eingestuft. Dieser Hadîth wurde mit verschiedenen ähnlichen Formulierungen überliefert, von denen alle schwach sind. Authentisch ist jedoch das, was auf Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) zurückgeht: „Ich fragte den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über das Sich-Abwenden im Gebet. Daraufhin sagte er: „Das ist ein heimliches Stehlen, mit dem der Satan etwas vom Gebet des Anbeters stiehlt“ (Al-Buchârî).

In „Subul As-Salâm“ liest man hierzu: „Das ist ein Beleg dafür, wie verpönt es ist, sich im Gebet abzuwenden. Die Mehrheit der Gelehrten hat das auf ein Sich-Abwenden bezogen, wobei der Betende sich nicht mit seiner Brust vollständig aus der Gebetsrichtung abwendet; denn so etwas würde das Gebet ungültig machen.“

Zum Schließen der Augen im Gebet: Das gilt nicht als ein Sich-Abwenden und wird nicht von dem Hadîth erfasst, den wir diesbezüglich erwähnt haben. Es gibt keine authentische Überlieferung vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die ein Schließen der Augen im Gebet untersagt. Doch hierzu gibt es Aussagen der rechtschaffenen Vorfahren. Aus diesen haben die Gelehrten abgeleitet, dass ein Schließen der Augen im Gebet verpönt (makrûh) ist.

Al-Baihaqî sagt in seinen „Sunan“: „Uns wurde von Mudschâhid und Qatâda überliefert, dass beide das Schließen der Augen im Gebet als verpönt ansahen. Hierzu gibt es einen musnad-Hadîth, der jedoch (überlieferungsmäßig) keine Grundlage hat.“

As-Schirbînî schreibt in „Mughnî Al-Muhtâdsch“: „Über das Verbot des Schließens der Augen im Gebet wird ein schwacher Hadîth überliefert; hierauf hat Al-Baihaqî hingewiesen.“ Al-Albânî hat den Hadîth in „Da'îf Al-Dschâmi As-Saghîr wa Ziyâdatuhû“ als schwach eingestuft.

Beurteilung des Schließens der Augen

Die Mehrheit der Fiqh- Gelehrten betrachtet das Schließen der Augen im Gebet als makrûh, weil At-Tabarânî in „Al-Kabîr“ und „Al-Ausat“ von Ibn Adî und Ibn Abbâs (möge Allâh mit beiden zufrieden sein) überliefert: ‚Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn jemand von euch im Gebet steht, so soll er nicht seine Augen schließen.“ Sie haben das Verbot damit begründet, dass dies wie Schlaf ausschaut. Sunna ist es für den Betenden, seinen Blick auf den Punkt seiner Niederwerfung zu richten. Ein Schließen der Augen würde dieser Sunna widersprechen. Ebenso haben sie erklärt, dass jeder Körperteil und der Blick einen Anteil an dieser Ibâda-Handlung haben. Der Anteil des Auges wäre dieses Schauen (auf die besagte Stelle).

Die Gelehrten haben jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn es beim Schließen der Augen um vollständige Demut geht: Wenn ein Betender befürchtet, diese Demut zu verlieren, sollte sein Blick auf etwas Ablenkendes fallen. In einem solchen Fall gilt es nicht als makrûh; einige meinten, dass es in diesem Fall sogar das Vorzuziehende sei. Vorgeschrieben ist ein Schließen der Augen, wenn es ansonsten zu einer harâm-Tat kommen würde. So bei einem Blick auf eine fremde (nicht blutsverwandte) Frau, wenn man sich nur durch Schließen der Augen davor bewahren könnte.

Unter den Fiqh-Gelehrten gibt es solche, die das Augen schließen keineswegs als makrûh eingestuft haben. Imâm An-Nawawî sagte: „Die ausgewählte Meinung besagt, dass es nicht verpönt ist, auch wenn kein Schaden befürchtet wird. Denn es sammelt und stärkt Demut und Anwesenheit des Herzens, und es verhindert ein Abschweifen des Blicks und die Zerstreuung der Gedanken. Al-Baihaqî sagte: „Uns wurde von Mudschâhid und Qatâda überliefert, dass sie das Schließen der Augen im Gebet als verpönt ansahen. Und hierzu gibt es einen Hadîth; über ihn sagte er, dass er ohne Grundlage sei.“

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen